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Häsordnung

 

Zum Gewand des Narrenrates gehören Narrenhut, Mantel, Gilet, weißes Hemd mit Binder, schwarze Hose und der Narrenratsteller.

Das komplette Häs des Galgenvogels besteht aus Holzmaske mit Kopfbedeckung, Fleckle-Oberteil, Steghose mit Geschell, rot-weiße-Ringelsocken und ebensolche Handschuhe, der Rätsche und den Strohschuhen.

Kinder unter 14 Jahren (Narrensamen) tragen dasselbe Häs, jedoch ohne Maske.

Die Kleidung des Zunftballetts besteht aus Stiefel, Kleid und Schiffchen. Die Farben sind in blau-weiß gehalten. Änderungen hierzu kann der Narrenrat beschließen.

Ist das Tragen von Strohschuhen bei Umzügen witterungsbedingt nicht mögkich, kann auf festes Schuhwerk oder Stiefel ausgewichen werden. Bei Eintritt in die Zunft wird für das Häs (Narrenrat und Galgenvogel) eine einmalige Anschaffungsgebühr erhoben. Der hierfür fällige Kostenbeitrag wird vom Narrenrat festgelegt.

Beim Ausschluß oder Austritt geht das komplette Häs an die Zunft zurück, wobei keinerlei- auch nicht teilweise- Erstattungen erfolgen. Nach 20- Jähriger aktiver Mitgliedschaft und mehr, besteht bei Austritt die Möglichkeit, die Maske zu erwerben. Der hierfür fällige Kostenbeitrag wird vom Narrenrat festgelegt.

Das Häs ist nur über die Zunft nach Eintritt zu beziehen und darf keinesfalls an außenstehende Personen (dazu gehören auch die Passivmitglieder) weder ausgeliehen noch weitergegeben werden.

 

Bei allen Fasnet-Veranstalltungen der Zunft besteht

-----Teilnahmeverpflichtung zum Tragen des kompletten Häs-----

wobei Vollständigkeit und einwandfreier Zustand zu den Grundprinzipien unserer Zunft gehören.

 

Für notwendige Ersatzbeschaffungen sowie Instandsetzungen hat das Mitglied selbst zu sorgen, unter Entrichtung der vom Narrenrat festgesetzten Kostenbeiträge.